Eine Besonderheit des Programms ist die umfassende Qualitätssicherung auf den Grundlagen der Europäischen Leitlinien. Diese umfasst alle Prozesse der Screening-Untersuchung:
  • Technische Ausstattung
  • Fachlichen Qualifikationen der programmbeteiligten Ärzte und des medizinischen Fachpersonals
  • Unabhängige Beurteilung jeder Mammographie durch zwei Ärzte
  • Bildung eines gemeinsamen Konsensus im Verdachtsfall
  • Mindestfallzahl von 5.000 Frauen pro Jahr für teilnehmende Ärzte
  • Nachweis über die Effektivität des Programms durch Bevölkerungsbezug
Ein weiteres Merkmal des Screening-Programms ist der Bevölkerungsbezug, welcher durch das zentrale Einladungswesen hergestellt wird. Dadurch, dass im Vorfeld alle Anspruchsberechtigten auf Grundlage der Daten der Meldeämter bekannt sind, kann eine Bewertung (Evaluation) der folgenden Parameter vorgenommen werden, um die Effektivität des Programms zu belegen:
  • Sterblichkeit an Brustkrebs (Mortalität)
  • Brustkrebsneuerkrankungsrate (Inzidenz)
  • Stadienverteilung der Mammakarzinome in der Zielbevölkerung