Das Früherkennungsprogramm wurde entsprechend den Gebietsgrenzen der Bundesländer in regionale Versorgungsprogramme gegliedert. Die regionalen Versorgungsprogramme sind wiederum in einzelne Screening-Einheiten unterteilt. Dies gewährleistet, dass jede Frau die angebotene Einladung zum Früherkennungsprogramm in ihrem näheren Umkreis wahrnehmen kann.
Die Einteilung der Screening-Einheiten wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen auf Landesebene festgelegt.
Eine Screening-Einheit deckt je nach Region in etwa einen Einzugsbereich von 800.000 bis 1 Mio. Einwohnern ab und besteht aus einer oder mehreren Mammographie-Einheiten für die Erstellung der
Mammographie-Aufnahme, sowie einer oder mehreren Einheiten für die Durchführung der Abklärungsdiagnostik. Die Leitung einer jeden Einheit wird von einem oder maximal zwei Programmverantwortlichen Ärzten übernommen.
Jede Screening-Einheit ist einem der bundesweit insgesamt fünf Referenzzentren unterstellt. Die Standorte der Referenzzentren sind:
- Berlin
- München
- Münster
- Nord (Oldenburg)
- Südwest (Marburg)
Die Aufgabe der Referenzzentren ist es, die Qualitätssicherung zu überwachen sowie die am Programm teilnehmenden Ärzte und radiologischen Fachkräften fortzubilden, zu beraten und zu betreuen. Die Leiter der Referenzzentren sind selbst Programmverantwortliche Ärzte in einer dem Referenzzentrum angegliederten Screening-Einheit. Ernannt werden die Referenzzentren von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie.
Was umfasst das Programm?
Das Programm beinhaltet:
- die Einladung der Frauen,
- die Motivation und Information der Frauen,
- die Anamnese und Erstellung von Mammographie-Aufnahmen,
- die Befundung der Mammographie-Aufnahmen,
- die Abklärungsdiagnostik sowie
- die Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Die Untersuchung
Die Untersuchung selbst ist kurz und dauert nur einige wenige Minuten. Die Untersuchung wird nicht durch einen Arzt, sonders durch das speziell geschulte medizinische Fachpersonal vorgenommen. Von jeder Brust werden zwei Röntgenaufnahmen angefertigt. Für die Aufnahme ist es erforderlich, die Brust zu komprimieren, um eine möglichst hohe Bildqualität bei gleichzeitig geringer Strahlenbelastung zu erzielen. Daher wird die Brust zwischen zwei Plexiglasplatten gelegt und kurz zusammengedrückt, was unangenehm und manchmal auch schmerzhaft sein kann.
Die so erhaltenen Aufnahmen werden im Anschluss immer von mindestens zwei besonders erfahrenen und geschulten Ärztinnen / Ärzten unabhängig voneinander beurteilt.
Mitteilung des Ergebnisses
Sie werden über das Untersuchungsergebnis in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Erstellung der Mammographie benachrichtigt. Bei etwa 95 % aller Frauen zeigt die Mammographie keinen Hinweis auf Brustkrebs. Diesen Frauen wird der Befund schriftlich mitgeteilt, und dass sie in zwei Jahren wieder eingeladen werden. Auf gutartige Veränderungen, die kein Risiko darstellen, wird in der Mitteilung nicht hingewiesen.
Vorgehensweise bei auffälligem Befund
Wenn sich in der Röntgenaufnahme Veränderungen zeigen, die auf eine Brustkrebserkrankung hinweisen können, sind weitere Untersuchungen zur Abklärung des Verdachts notwendig. In diesem Fall erhalten Sie mit dem Ergebnis Ihrer Mammographie eine Einladung zu einer kurzfristigen weiteren Abklärung. Gemäß den bisherigen Erfahrungen bestätigt sich durch die weiteren Untersuchungen im Zuge der Abklärungsdiagnostik bei ca. 80 % der Frauen der Brustkrebsverdacht nicht.
Ablauf der Abklärungsuntersuchung
1. Ärztliches Gespräch
Als Erstes bespricht eine Ärztin oder ein Arzt Ihre Röntgenaufnahmen mit Ihnen und informiert Sie über die notwendigen weiteren Untersuchungen. Zu dem Gespräch können Sie nach Rücksprache mit der Ärztin / dem Arzt eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.
2. Tastuntersuchung
Die Ärztin oder der Arzt tastet Ihre Brust sorgfältig ab.
3. Sonographie / Ultraschalluntersuchung
Bei dieser Untersuchung werden mittels Schallwellen Bilder des Brustgewebes erzeugt. Bei manchen Veränderungen kann die in der Mammographie entdeckte Auffälligkeit hierdurch ergänzend beurteilt werden.
4. Zusätzliche Röntgenaufnahmen
Bei einigen Veränderungen ist eine zusätzliche Röntgenaufnahme der Brust (z. B. Vergrößerung) erforderlich. Damit lassen sich bestimmte auffällige Gewebebezirke genauer darstellen und beurteilen.
5. Ergebnis
Im Anschluss an diese Untersuchungen bespricht die Ärztin oder der Arzt das Ergebnis mit Ihnen. Bei den meisten Frauen kann ein Brustkrebsverdacht ausgeschlossen werden.
6. Biopsie
Eine Gewebeprobe (Biopsie) zur abschließenden Beurteilung eines auffälligen Befundes ist nur bei wenigen Frauen erforderlich. Dazu wird nach örtlicher Betäubung mit einer Hohlnadel etwas Gewebe aus dem auffälligen Bezirk der Brust entnommen und von einem Spezialisten beurteilt. Das Ergebnis liegt nach wenigen Tagen vor und wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt. Die / der von Ihnen angegebene Ärztin / Arzt erhält ebenfalls das Ergebnis.
Das abschließende Ergebnis der Untersuchungen erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Einladung zur Abklärung in der mit Ihnen vereinbarten Weise. Sollte sich der Verdacht auf eine Krebserkrankung bestätigen, können Sie das weitere Vorgehen mit der Ärztin / dem Arzt, die / der die Abklärungsuntersuchungen durchgeführt hat, besprechen. Auch dazu können Sie nach Rücksprache mit der Ärztin / dem Arzt eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.
- Technische Ausstattung
- Fachlichen Qualifikationen der programmbeteiligten Ärzte und des medizinischen Fachpersonals
- Unabhängige Beurteilung jeder Mammographie durch zwei Ärzte
- Bildung eines gemeinsamen Konsensus im Verdachtsfall
- Mindestfallzahl von 5.000 Frauen pro Jahr für teilnehmende Ärzte
- Nachweis über die Effektivität des Programms durch Bevölkerungsbezug
-
Sterblichkeit an Brustkrebs (Mortalität)
-
Brustkrebsneuerkrankungsrate (Inzidenz)
-
Stadienverteilung der Mammakarzinome in der Zielbevölkerung
Die für die Einladung notwendigen Angaben werden von den Meldebehörden bereitgestellt.
Für die nachfolgenden Gruppen gelten besondere Regelungen bezüglich der Teilnahme:
-
Wenn bereits eine Mammographie innerhalb der letzten zwölf Monate durchgeführt wurde, ist eine Teilnahme erst nach Ablauf von 12 Monaten möglich.
-
Wenn bereits zum Zeitpunkt der Einladung nachfolgende Beschwerden oder Symptome an der Brust bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt:
- tastbare Knoten,
- Dellen oder Verhärtungen der Haut,
- äußerlich sichtbare Verformungen,
- Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze,
- Blutungen oder andere flüssige Absonderungen aus der Brustwarze.
-
Wenn aufgrund einer Brustkrebserkrankung eine ärztliche Behandlung erfolgt, setzen Sie sich bitte mit der einladenden Stelle in Verbindung. Ein Anspruch auf Teilnahme am Programm besteht dann nicht, so dass Sie nicht mehr eingeladen werden.
Ziel dieses Programms ist die Senkung der durch Brustkrebs bedingten Sterblichkeitsrate der Frauen in Deutschland. Entscheidend ist dabei die frühzeitige Entdeckung von tumorösen Veränderungen, um bestmögliche und schonende Heilungschancen zu bieten.
Angeboten wird diese zusätzliche Gesundheitsvorsorge allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren.
Dazu werden im Abstand von jeweils zwei Jahren Röntgenaufnahmen der Brust (Mammographien) angefertigt. Bei unauffälligem Befund werden die Teilnehmerinnen in zwei Jahren durch die jeweils zuständige Zentrale Stelle wieder eingeladen. Sollte sich jedoch aus den Röntgenaufnahmen der Verdacht auf eine Krebserkrankung ergeben, werden weitere Untersuchungen zur Abklärung des Verdachts vorgenommen.
Um eine maximale Qualität zu gewährleisten, werden strenge Qualitätsanforderungen an das Screening-Personal, die teilnehmenden Ärzte und die Geräte gestellt und die gegebenenfalls notwendigen Schritte zur Abklärung eines Brustkrebsverdachts aufeinander abgestimmt.
Grundlage dieser Reihenuntersuchung ist ein Allparteienbeschluss des Deutschen Bundestages vom Juni 2002, welcher die Einführung eines Screenings auf Basis der „Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings“ festgelegt hat.
Die rechtlichen Grundlagen sind am 1. Januar 2004 mit den Änderungen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und der Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassenvertrag in Kraft getreten. Diese Normentexte bilden die Grundlage für das Mammographie-Screening-Programm und regeln unter anderem:
-
Inhalte und Struktur des Programms
-
Anspruch auf Teilnahme
-
Teilnahmevoraussetzungen für Ärzte und medizinisches Fachpersonal
-
Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
-
Programmevaluation
ZENTRALE STELLE MAMMOGRAPHIE-SCREENING HESSEN
WEITERE INFOS
Alle weiteren Infos zur Untersuchung, zum Datenschutz und zu den Einladungen finden Teilnehmerinnen auf den Internetseiten der ZS Mammographie-Screening.