Die persönliche Einladung zur Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm erfolgt durch die zuständige Zentrale Stelle und richtet sich in einem Abstand von zwei Jahren an alle Frauen in der Altersgruppe von 50 bis 69 Jahren.
Die für die Einladung notwendigen Angaben werden von den Meldebehörden bereitgestellt.
Für die nachfolgenden Gruppen gelten besondere Regelungen bezüglich der Teilnahme:
Die für die Einladung notwendigen Angaben werden von den Meldebehörden bereitgestellt.
Für die nachfolgenden Gruppen gelten besondere Regelungen bezüglich der Teilnahme:
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Wenn bereits eine Mammographie innerhalb der letzten zwölf Monate durchgeführt wurde, ist eine Teilnahme erst nach Ablauf von 12 Monaten möglich.
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Wenn bereits zum Zeitpunkt der Einladung nachfolgende Beschwerden oder Symptome an der Brust bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt:
- tastbare Knoten,
- Dellen oder Verhärtungen der Haut,
- äußerlich sichtbare Verformungen,
- Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze,
- Blutungen oder andere flüssige Absonderungen aus der Brustwarze.
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Wenn aufgrund einer Brustkrebserkrankung eine ärztliche Behandlung erfolgt, setzen Sie sich bitte mit der einladenden Stelle in Verbindung. Ein Anspruch auf Teilnahme am Programm besteht dann nicht, so dass Sie nicht mehr eingeladen werden.